Sozialpädagogik (einjährig)

Das Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP) gilt als erstes Jahr der Erzieherausbildung.
Der erfolgreiche Besuch ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik.

Die Fachschule für Sozialpädagogik baut inhaltlich auf dem Unterricht des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten auf. Sie führt bei erfolgreichem Abschluss nach drei weiteren Jahren zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“/ zum „Staatlich anerkannten Erzieher“. Im Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten werden an drei Tagen pro Woche 21 Stunden Unterricht in der Schule erteilt. An den beiden anderen Tagen sind die Praktikantinnen und Praktikanten in einer Kindertageseinrichtung. Dort werden sie von erfahrenen Anleiter/innen der Einrichtung und Lehrer/innen der Schule betreut.

Die Praktikumsstelle wählt die Praktikantin oder der Praktikant selbst mit Zustimmung der Schule. Ein Formular (Praktikumsvereinbarung) hierzu liegt der vorläufigen Zusage bei.

 

Informationen zum Online-Anmeldeverfahren BewO gibt es hier.

Auf einen Blick

  • Dauer
    1jährige Ausbildung
  • Grundlagen für die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher
  • Kosten
    Es besteht volle Schulgeld- und Lernmittelfreiheit
  • Voraussetzung für die Zulassung zur Fachschule für Sozialpädagogik
Werken an der Justus-von-Liebig Schule Aalen
Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme sind
◦ die Fachschulreife oder
◦ der Realschulabschluss oder
◦ ein dem Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstand der Werkreal- oder Hauptschule oder
◦ das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 bzw. 10 eines neun bzw. achtjährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
Der Träger der Kindertagesstätte kann zusätzlich ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und einen Impfnachweis nach der Biostoffverordnung einfordern.

und

◦ der Nachweis einer Praktikumsvereinbarung zwischen dem Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerber/in für die praktische Ausbildung

sowie

◦ bei ausländischen Bildungsabschlüssen der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse.

Ein Auswahlverfahren ist notwendig, wenn mehr Bewerbungen eingehen als Schul- und Praktikumsplätze vorhanden sind.

Stundenplan

Pflichtfächer
Religionslehre / Religionspädagogik 1
Deutsch 1
Englisch 2
Handlungsfelder:
Berufliches Handeln fundieren 4
Erziehung und Betreuung gestalten 3
Bildung und Entwicklung fördern I 3
Bildung und Entwicklung fördern II 5
Sozialpädagogisches Handeln (Praxis) 9
Wahlpflichtbereich 2
Summe 30

Probezeit

Im ersten Halbjahr besteht eine Probezeit.

Praktische Ausbildung

◦ Dient der Anwendung und Vertiefung der im theoretischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten
◦ Auswahl der Praktikumsstelle obliegt der Schülerin / des Schülers. Mit dem Träger der Kindertagesstätte wird eine Praktikantenvereinbarung abgeschlossen. Das Formular hierfür liegt der vorläufigen schriftlichen Zusage bei. Die vorläufige schriftliche Zusage kann erst nach dem Anmeldeschluss am 1. März erfolgen.
◦ Eine Zustimmung der Schule zur Praktikumsstelle ist erforderlich.
◦ Wöchentlich finden 2 Praktikumstage statt. Zusätzlich gibt es weitere Blockpraktikas.

Ausbildungskosten

Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit.

Anmeldung

Die Anmeldung für diese Schulart ist nur über das Bewerberverfahren Online (BewO) möglich.

Anmeldeverfahren:

Zum Onlineverfahren gelangen Sie über den Link: http://schule-in-bw.de/bewo. Registrieren Sie sich zur Anmeldung unter dem Menüpunkt BewO, füllen Sie den Aufnahmeantrag online aus und drucken Sie diesen aus.
Geben Sie diesen ausgedruckten Aufnameantrag bis spätestens 1. März an der Justus-von-Liebig-Schule ab. Fügen Sie eine beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses sowie einen tabellarischen Lebenslauf bei.
Eine endgültige Zusage kann erst nach Vorlage des Abschlusszeugnisses bzw. Versetzungszeugnisses und der Praktikumsvereinbarung erfolgen.

 

Informationen zum Online-Anmeldeverfahren BewO gibt es hier.