Sozialpädagogische/r Assistent/in
2jährige Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz (2BFSA)
Berufliche Einsatzmöglichkeiten
- Zweitkraft im Kindergarten
- Kinderhaus
- Kinderkrippe
- Qualifizierte Mitarbeit in vollstationären Wohngruppen

Persönliche Voraussetzungen
◦ Freude an der Arbeit mit Kindern
◦ Kontaktfähigkeit
◦ Zuverlässigkeit
◦ Verantwortungsbewusstsein
◦ Einsatzbereitschaft
◦ Eigeninitiative
Fachliche Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme ist das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder ein anderes nach dem Hauptschulabschluss erworbenes Abschluss- oder Versetzungszeugnis mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 (befriedigend) erreicht werden. Können diese Noten nicht erbracht werden und sind noch Schulplätze frei, findet eine mögliche Aufnahme nach individueller Prüfung im Rahmen eines persönlichen Aufnahmegesprächs an der Schule statt. Zudem benötigen Sie einen Praktikumsplatznachweis an
einer Tageseinrichtung für Kinder von 3 bis 6 Jahren.
Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Die Probezeit dauert ein halbes Jahr.
- Religionslehre und Religionspädagogik
- Deutsch
- Gemeinschaftskunde
- Englisch
Handlungsfelder:
- Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
- Entwicklungs- und Bildungsprozesse I
- Entwicklungs- und Bildungsprozesse II
- Gruppen pädagogisch begleiten
- Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten
- Übergänge mitgestalten
- Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen
- Berufspraktisches Handeln
- Wahlpflichtbereich
◦ Ausbildung zur Erzieherin
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Sie gliedert sich in zwei Schuljahre (schulische Ausbildung) mit verschiedenen Praktika und ein durch die Berufsfachschule begleitetes einjähriges Berufspraktikum („Anerkennungsjahr“). Im Berufspraktikum schließen Sie einen Vertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung ab und werden auf der Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen bezahlt. Das Berufspraktikum wird
durch die Schule begleitet. Die BFSA ist eine Vollzeitschule. In den ersten beiden Schuljahren haben die
Schülerinnen und Schüler einen Schülerstatus. Neben dem Theorieunterricht an der Schule findet an einem Tag pro Woche ein Praxistag statt. Daneben gibt es einzelne Praxisblöcke.
Während der vollschulischen Ausbildung gilt die Ferienregelung des Landes Baden-Württemberg.
◦ Mit dem Anmeldeformular (siehe Button “Jetzt anmelden!” unten)
◦ Lebenslauf in tabellarischer Form
◦ Beglaubigte Zeugniskopie
Förderungsmöglichkeit durch Agentur für Arbeit bzw. Job-Center
Während der zweijährigen schulischen Ausbildung an der Berufsfachschule für schulsozialpädagogische Assistenz gibt es keine Ausbildungsvergütung. Sie haben die Möglichkeit über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert zu werden. Auch können Sie Schüler-BAföG beantragen. Bildungsgutscheine können an unseren Schulen
eingelöst werden.