Praxisintegrierte Ausbildung

Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik soll dazu befähigen, Erziehungs- und Bildungsaufgaben bei Kindern und Jugendlichen als Erzieherin oder Erzieher im Kindergarten, aber auch zum Beispiel im Hort oder im Heim wahrzunehmen.

Die praxisintegrierte Ausbildung dauert drei Jahre.

Während der Schulwochen – es gilt die Ferienregelung des Landes Baden-Württemberg – finden pro Woche durchschnittlich 3 Unterrichtstage statt.
Während der Schulwochen arbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Regel 2 Tage pro Woche unter fachlicher Anleitung in einer sozial-pädagogischen Einrichtung.

In den Schulferien arbeiten die Schüler/innen in der sozialpädagogischen Einrichtung.
Die Schüler/innen erhalten einen jährlichen Ur-laubsanspruch nach den geltenden gesetzlichen Regelungen. Der Jahresurlaub ist in der unter-richtsfreien Zeit zu nehmen.

Auf einen Blick

  • Dauer
    3-jährig
  • Ziel:
    ◦ staatl. anerkannte Erzieherin
    ◦ staatl. anerkannter Erzieher
Ausbildung zum Erzieher an der Justus-von-Liebig Schule Aalen
Aufnahmevoraussetzungen

A) Berufskolleg für Sozialpädagogik oder staatl. anerk. Kipfle (mit MB)
B) Bei noch freien Schulplätzen

  1. ein 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpäd. Einrichtung (unter Anleitung)
  2. und die FHR, die fachgeb. oder allg. HR oder den schulischen Teil der FHR eines berufl. Gymn. der Fachrichtung SG
  3. oder eine mind. 1-jährige abgeschl. BA im sozialpäd. Bereich oder Vollzeitschule
  4. oder eine mind. 1-jährige abgeschl. BA im pflegerischen Bereich oder Vollzeitschule (mind. 2-stündiges Fach „Pädagogik und Psychologie“)
  5.  oder eine mind. 2-jährige abgeschl. BA

C) Mit MB und weiteren freien Schulplätzen

  1. eine mindestens 2-jährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpäd. Einrichtung
  2. oder eine mind. 2-jährige Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern, (über eine Pflegeerlaubnis zugelassenen; bei Teilzeit ent-sprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit)
  3. oder die Führung eines Familienhaushalts mit mind. 1 Kind für mind. 3 Jahre

C)2 und C)3 zusätzlich ein 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpäd. Einrichtung (unter Anleitung)
A,B,C) und der schriftliche Nachweis eines Praktikumsplatzes (Suche in Eigenverantwortung)
Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen für die Ausbildung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Zeiten eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes, in einer Kindertageseinrichtung, werden auf das 6-wöchige Praktikum angerechnet.
BA = Berufsabschluss, MB = Mittlerer Bildungsabschluss

Stundenplan

Fächer und Unterrichtsstunden, verteilt auf drei Schuljahre mit je 40 Wochen

Pflichtfächer, Handlungsfelder Jahr 1 / 2 / 3
Religionslehre/Religionspädagogik 2 / 1 / 1
Deutsch 1 / 2 / 1
Englisch ²* 1 / 2 / 1
Berufliches Handeln fundieren 2,5 / 2,5 / 2,5
Erziehung und Betreuung gestalten 2,5 / 2 / 3
Bildung und Entwicklung fördern I 2 / 2,5 / 2
Bildung und Entwicklung fördern II 4,5 / 3 / 3
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben 2 / 2 / 2
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln 1 / 1 / 2

Wahlpflichtbereich 2 / 2 / –
Erwerb der Fachhochschulreife Mathematik ³* 2 / 2 / 2

Praktische Ausbildung 700 / 700 / 600

²* Anmerkung: Der Englisch-Unterricht baut auf dem Niveau der Mittleren Reife auf und führt bis zum Niveau der Fachhochschulreife.
³* wird nur bei ausreichender Nachfrage angeboten

Ausbildungskosten

Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Materialkosten zum Beispiel für Werkarbeiten sind in geringem Umfang selbst zu tragen.

Ausbildungsvergütung

Der Träger zahlt der Schülerin/ dem Schüler eine Ausbildungsvergütung. Diese orientiert sich an der Ausbildungsvergütung für Verwaltungsangestellte ca. 900 Euro/Monat

Anmeldung

Dem Aufnahmeantrag an die Schulleitung sind beizufügen:

  • ein tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
  • beglaubigte Kopien derjenigen Zeugnisse, mit denen die Aufnahmebedingungen erfüllt werden
  • Der Ausbildungsvertrag kann mit Absprache der Schule nachgereicht werden.
  • Der Träger der Kindertagesstätte kann zusätzlich ein erweitertes polizeiliches Fühhrungszeugnis und einen Impfnachweis nach der Biostoffverordnung einfordern