Kinderpfleger/in
Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen Schwerpunkt: „Schulfremdenprüfung Kinderpfleger / in“
beginnt alle zwei Jahre (nur in geraden Jahren)
Berufliche Einsatzmöglichkeiten
- Zweitkraft im Kindergarten (vertretungsweise auch Gruppenleitung)
- Kinderhaus
- Kinderkrippe
- Qualifizierte Mitarbeit im Kinderheim / SOS Kinderdorf
- Qualifizierte Kinderbetreuung und Förderung in Familien
Voraussetzungen
◦ Freude an der Arbeit mit Kindern
◦ Kontaktfähigkeit
◦ Zuverlässigkeit
◦ Verantwortungsbewusstsein
◦ Einsatzbereitschaft
◦ Eigeninitiative
Zulassungsvoraussetzungen zur Schulfremdenprüfung
◦ Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note befriedigend und der Durchschnitt 3,0 sein muss
◦ ein sechsmonatiges Praktikum unter fachkundiger Anleitung in einer sozialpädagogischen Einrichtung
- Religionslehre
- Deutsch
- Gemeinschaftskunde
- Englisch
Handlungsfelder:
- Berufliches Handeln theoretisch und methodisch fundieren
- Förderung der körperlichen Entwicklung und Gesunderhaltung
- Anregung der Sinne und kreativer Ausdrucksmöglichkeiten
- Unterstützung der Sprachentwicklung
- Unterstützung der kognitiven Entwicklung
- Unterstützung der emotionalen Entwicklung
Der Unterricht findet an 2 Nachmittagen statt.
◦ Möglichkeit des Erwerbs der Fachschulreife und damit Zugang zum Besuch des Berufskollegs zur Erlangung der Fachhochschulreife
◦ Ausbildung zur Erzieherin
Während des Unterrichts findet derzeit eine kostenlose Betreuung der Kinder ab 1 Jahr statt.
2 Jahre Berufsfachschule für Zusatzqualifikation, die mit der Schulfremdenprüfung abschließt.
Nach dem erfolgreichen Bestehen folgt das einjährige bezahlte Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Erst nach dessen erfolgreichen Abschluss wird der Titel „Staatlich anerkannte Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger“ erworben.
Die Schulfremdenprüfung setzt sich zusammen aus einer:
- praktischen Prüfung:
Schriftliche Ausarbeitung und Durchführung einer Aktivität mit Kindern in einer KiTa - schriftlichen Prüfung
◦ Deutsch
◦ Berufliches Handeln theoretisch und methodisch fundieren
◦ Unterstützung der Sprachentwicklung - mündlichen Prüfung oder einer vereinfachten schriftlichen Prüfung
◦ Geprüft werden alle Fächer, die nicht schriftlich geprüft werden
◦ Religionslehre wird auf Antrag geprüft
◦ Mit dem Anmeldeformular (erhältlich im Sekretariat oder hier)
◦ Lebenslauf in tabellarischer Form
◦ Beglaubigte Zeugniskopie
Förderungsmöglichkeit durch Agentur für Arbeit bzw. Job-Center
Dieser Bildungsgang ist nach AZAV zertifiziert und bietet deshalb die Möglichkeit, beim Vorliegen der Voraussetzungen (z.B. Umschulung), gefördert zu werden. Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und JobCenter können bei uns eingelöst werden
(Maßnahmendauer mind. 560 Std.)